- Im Statut des Frauenvereins Themar wurde u. a. folgendes festgelegt:
„§ 1 – Der Frauenverein hat den Zweck, armen Familien hiesiger Stadt, insbesondere bedürftige Frauen, Witwen, Waisen, Wöchnerinnen, namentlich in Krankheitsfällen und sonstigen Nöten zu unterstützen.“ - Schon kurz nach der Jahrhundertwende gab es erste Bemühungen, einen Kindergarten in einem zu mietenden Haus zu betreiben bzw. einen Neubau zu realisieren.
Quelle: Kalender 2013 Stadt Themar