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Statut des Frauenvereins

  • Im Statut des Frauenvereins Themar wurde u. a. folgendes festgelegt:
    „§ 1 – Der Frauenverein hat den Zweck, armen Familien hiesiger Stadt, insbesondere bedürftige Frauen, Witwen, Waisen, Wöchnerinnen, namentlich in Krankheitsfällen und sonstigen Nöten zu unterstützen.“
  • Schon kurz nach der Jahrhundertwende gab es erste Bemühungen, einen Kindergarten in einem zu mietenden Haus zu betreiben bzw. einen Neubau zu realisieren.

Quelle: Kalender 2013 Stadt Themar

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